Verwaltungsgerichtshof stützt "freien Sonntag"

(12.07.2012) Das Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen in Österreich ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. "Auch wenn ein gesellschaftlicher Wandel eingetreten ist, könne das Verbot noch immer mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung und Erhaltung der Wochenendruhe gerechtfertigt werden", teilte der VfGH am Mittwoch, 11. Juli 2012, mit.

Mehr zu dieser wegweisenden Entscheidung finden Sie auf der Internetseite der „Allianz für den freien Sonntag“, der auch der Runde Tisch / Weg der Versöhnung angehört.